Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der GETECO GmbH im Rahmen Ihres Seminarangebots zur GETECO-AKADEMIE.

Stand: Januar 2008

Geltung dieser Bedingungen

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen
einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos ausführen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen,
gleichgültig, ob es sich um die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten handelt. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Gewährleistung

Sollte die GETECO GmbH eine fehlerhafte Leistung erbracht haben, hat der Kunde Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Fristen zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde das Recht zur Wandelung
(Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der vereinbarten Vergütung). Das Wandelungsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Wert oder die Tauglichkeit nur unerheblich gemindert ist. Die GETECO GmbH haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Dozenten und Angestellten.

Anmeldung

Die schriftliche Anmeldung auf dem jeweils aktuellen Formular der GETECO-Akademie ist für den Teilnehmer verbindlich, auch ohne dass es eine gesonderte Bestätigung seitens der GETECO GmbH bedarf. Soweit die Anmeldung nicht auf den jeweilig aktuellen Anmeldeformularen oder über das Online-Formular im Internet erfolgt, bestätigt die GETECO GmbH die Seminarteilnahme zu den Bedingungen des aktuellen Anmeldeformulars und wird den Teilnehmer darauf hinweisen. Widerspricht er der Anmeldebestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen, bzw. nimmt er an dem gebuchten Seminar teil, so gilt die Anmeldung verbindlich zu den bestätigten Konditionen.

Widerruf durch den Teilnehmer, Umbuchung

Ist ein Vertrag zustande gekommen, so ist ein Widerruf der Anmeldung seitens des Teilnehmers nicht möglich. Der Teilnehmer ist allerdings berechtigt, vor beginn des Seminars eine andere Person zu benennen, die statt seiner die Seminarleistung in Anspruch nimmt. Sofern ein Teilnehmer sich zu einem Seminar angemeldet hat, und bleibt dem Seminar unentschuldigt fern, ist die Seminargebühr trotzdem zu zahlen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dieses Seminar zu einem späteren Zeitpunkt zu besuchen. Muss ein Teilnehmer ein Seminar abbrechen, oder möchte er von einem Seminartypus (Homeseminar, Onlineseminar oder Präsensseminar) auf einen anderen Typus umbuchen, so ist berechtigt, an einem anderen Seminar gleichen
Inhalts teilzunehmen. Er verpflichtet sich in diesem Fall allerdings zur Zahlung einer Umbuchungspauschale in Höhe von 300,- Euro zuzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Widerruf durch die GETECO GmbH

Wir behalten uns vor, ein Seminar/einen Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder wenn Gründe vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben (Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt). In diesen Fällen werden die Teilnehmer umgehend telefonisch bzw. schriftlich benachrichtigt. Bereits gezahlte Seminarentgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche bestehen ausdrücklich nicht. Sofern ein Teilnehmer während einer Veranstaltung durch sein Verhalten Anlass gibt, dass die Durchführung des Seminars nachhaltig gestört ist, oder andere Teilnehmer durch sein Verhalten gestört werden, so kann die GETECO GmbH , auch vertreten durch einen Dozenten, einen solchen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen. Einen Anspruch auf Ersatz der Teilnahmegebühr hat der Teilnehmer nicht.

Ratenzahlungen

Hat sich ein Teilnehmer zur Zahlung des Seminarpreises in Raten entschieden, so ist eine gesonderte Ratenvereinbarung zu treffen, deren zusätzlich die Bedingungen ebenfalls zur Anwendung kommen.

Preise, Fälligkeiten der Zahlungen, Zahlungsverzug

Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Anmeldung und ist unmittelbar nach Zugang zur Zahlung fällig. Soweit die GETECO GmbH zur Abbuchung berechtigt ist, erfolgt die Abbuchung unmittelbar nach Rechnungslegung. Maßgeblich sind die von uns genannten Preise, zu denen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer - soweit diese anfällt - zugerechnet wird. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Teilnehmer Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Zentralbankdiskont, sofern uns kein niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.

BDSH-Mitgliedschaft

Soweit in Zusammenhang mit dieser Anmeldung die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Sachverständiges des Handwerks e.V. beantragt wird, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BDSH e.V. in der jeweils gültigen Fassung sowie die nachfolgenden Bedingungen. Die AGB können auf der Homepage des BDSH e.V. unter www.bdsh.de eingesehen werden. Der Teilnehmer erkennt diese Bedingungen ausdrücklich an. Im Ausbildungspreis ist die Aufnahmegebühr
für die Mitgliedschaft im BDSH e.V., sowie der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr bereits enthalten. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit der Teilnehmer seine Mitgliedschaft nicht mindesten 3 Monate vor Auflauf eines jeden Jahres kündigt. Mit der Verlängerung wird für das 2. und jeweils folgende Jahr der Mitgliedsbeitrag nach den jeweils aktuellen Bestimmungen des BDSH e.V. fällig und direkt durch diesen an den Teilnehmer berechnet. Der BDSH e.V. ist berechtigt, den Teilnehmer aus dem Verband auszuschließen, wenn dieser gegen die persönlichen Grundvoraussetzungen eines Sachverständigen (nicht vorbestraft – geordnete finanzielle Verhältnisse – Ehrlichkeit – Aufrichtigkeit) verstößt. Dazu gehört
insbesondere, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung der Seminarentgelte und/oder Mitgliedsbeiträge in Verzug gerät.

Urheberrechte

Die Seminarinhalte, sowie die den Teilnehmern überlassenen Unterlagen sind das geistige und alleinige Eigentum der GETECO GmbH oder ihrer Vertragspartner. Sie dürfen nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder dritten Personen zugängig gemacht werden. Dies gilt sowohl für Teile der Unterlagen, wie auch für ihre Gesamtheit. Auch eine Veränderung und Überarbeitung der Inhalte sind nicht zulässig. Video-, Bild- und Tonaufnahmen während der Seminare sind nicht gestattet und werden ausdrücklich untersagt. Die GETECO GmbH und ihre Vertragspartner behalten sich vor, in Falle der Zuwiderhandlung entsprechende Schadenersatzforderungen zu stellen. Zuwiderhandlungen während des Seminars führen zum Ausschluss des Teilnehmer bei Verfall der Teilnahmegebühr.

Datenschutz

Hinweis gemäß § 33 BDSG: Kundendaten werden elektronisch verarbeitet.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Neuss. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen sind hierdurch aufgehoben.

Stand 31. Januar 2008